Ihr Begleiter im Arbeitsrecht: So geht’s weiter!

Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten. In unseren Videos erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt kommt – sei es bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder anderen arbeitsrechtlichen Themen.

Betriebsbedingte Kündigung: So prüfen wir die Wirksamkeit

Erfahren Sie in diesem Video, welche Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung gelten und wie wir Ihnen helfen können, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam?

Erfahren Sie in diesem Video, welche Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung gelten und wie wir Ihnen helfen können, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam? 

In diesem Video erklären wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich wirksam ist – und warum Sie in vielen Fällen dagegen vorgehen können. 

Grundlagen der Kündigung: 
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Kündigungsschutz genießen, sind betriebsbedingte Kündigungen oft angreifbar. Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass Sie länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind und Ihr Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt. 

Drei zentrale Voraussetzungen: 
Damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist, muss Ihr Arbeitgeber drei Punkte nachweisen: 

  1. Dringende betriebliche Erfordernisse – etwa wirtschaftliche Schwierigkeiten oder eine unternehmerische Entscheidung, die Stellen abbaut. 
  1. Ordnungsgemäße Sozialauswahl – wer gekündigt wird, darf nicht willkürlich bestimmt werden. Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter oder Unterhaltspflichten müssen berücksichtigt werden. 
  1. Kein milderes Mittel – der Arbeitgeber muss belegen, dass keine Möglichkeit bestand, Sie anderweitig im Unternehmen weiterzubeschäftigen. 

Wichtig für Sie: 
Ihre Arbeitsleistung spielt bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Rolle. Selbst wenn Sie immer zuverlässig gearbeitet haben, ist dies für die Kündigung nicht entscheidend. 

Wie wir Sie unterstützen: 
Im Beratungsgespräch prüfen wir genau, ob Ihre Kündigung wirklich rechtmäßig ist. Falls nicht, empfehlen wir in der Regel eine Kündigungsschutzklage. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. 

Im anschließenden Verfahren verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber – entweder um eine Abfindung für Sie zu erzielen oder, falls gewünscht, um Ihre Weiterbeschäftigung durchzusetzen. 

Ein wichtiger Hinweis: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, aber durch geschickte Verhandlungen lässt sich oft eine Einigung erzielen. 

Gerne klären wir Ihre Fragen persönlich im Beratungsgespräch oder per E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen! 


Anwaltliches Beratungsgespräch

Der erste Schritt ist ein persönliches telefonisches Beratungsgespräch. Dabei klären wir die Hintergründe Ihrer Kündigung, prüfen deren Rechtmäßigkeit und entwickeln gemeinsam die passende Strategie. Das Gespräch dauert in der Regel etwa 30 Minuten, kann aber bei komplexeren Fällen entsprechend verlängert werden.


Prüfung und Vorgehensweise

Sollte sich herausstellen, dass Ihre Kündigung unwirksam sein könnte, erheben wir eine Kündigungsschutzklage oder nehmen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber auf. Häufig führt der Weg über eine Klage zu den besten Ergebnissen.


Gerichtsverfahren und Gütetermin:

Nach Klageerhebung setzt das Gericht meist einen Gütetermin an, der innerhalb von 4 bis 6 Wochen stattfindet. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen – etwa durch eine Abfindung, Regelungen zu Ihrem Arbeitszeugnis oder anderen Ansprüchen. Ihr persönliches Erscheinen ist nur selten erforderlich; auf Wunsch vertreten wir Sie vollständig.


Weiterer Ablauf

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, werden weitere Schriftsätze eingereicht, und das Gericht setzt einen Kammertermin an. Hier wird entweder ein Urteil gefällt oder – falls nötig – eine Beweisaufnahme durchgeführt.


Ergebnis und Unterstützung:

Fällt das Urteil zu Ihren Gunsten aus, wird Ihr Arbeitsverhältnis fortgesetzt, als ob keine Kündigung ausgesprochen worden wäre. Sollte ein Vergleich geschlossen werden, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei dessen Durchsetzung, falls der Arbeitgeber vereinbarte Zahlungen oder Leistungen nicht erfüllt.

Ein wichtiger Hinweis

Nach deutschem Recht gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Unser Ziel ist es jedoch, Ihrem Arbeitgeber deutlich zu machen, dass die Kündigung unwirksam ist, und so Verhandlungsdruck für eine Abfindung aufzubauen. 

Das sagen unsere Kund*innen

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TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit

Die Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat freiwillig die Kundenzufriedenheit der Mandanten von der kanzlei-chevalier.de vom TÜV-Saarland prüfen lassen. Das Ergebnis der unabhängigen Studie mit 1200 Teilnehmern im September, 2022: Sehr gut.

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